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 Betreff des Beitrags: Der Gerichtshof
BeitragVerfasst: So Jul 29, 2007 18:01 
Der Gerichtshof

Die Burg Quarzen befindet sich unweit im Osten der neu errichteten Siedlung, jedoch haben die Bewohner des Gemäuers sich auf Befehl des Königs aus den Angelegenheiten der Siedler herauszuhalten, ebenso, wie die Siedler nicht in die Burg Quarzen einkehren dürfen.

Hiervon ausgenommen ist der Fall einer Anklage:
Juristische Angelegenheiten werden im Gerichtshof der Burg ausgetragen. Auch hierzu wurde jedoch ein Reglement erstellt, das für größtmögliche Unabhängigkeit der Siedlung sorgen soll. Eine Abschrift des diesbezüglichen Regelwerkes hängt eingerahmt im Wartezimmer vor dem Gerichtssaal.

Zitat:
Damit es im Gerichtsgebäude ohne Probleme zugeht, sind einige Regeln erforderlich:

Posten darf im Gerichtsgebäude nur:
  • Der Richter, als Vorsitzender der Verhandlung
  • Die Anwälte, welche die Seiten vertreten
  • Kläger und Angeklagter, um sich zu Vorwürfen zu äußern
Andere Personen dürfen ausschließlich passiv an der Sitzung teilhaben.


Beleidigungen jeglicher Art haben folgende Maßnahmen zur Folge:
  • Wenn sie vom Angeklagten ausgehen, wird er aus der Sitzung ausgeschlossen.
  • Wenn sie von Anwälten ausgehen, werden sie zukünftig nicht mehr als Anwälte im Gerichtshof zugelassen und aus der Sitzung ausgeschlossen.
  • Wenn sie vom Richter ausgehen, obliegt es der Forenadministratur eine geeignete Strafe zu finden.

Wer stellt wen?
  • Richter: Zuständig für die Siedlung ist Richter Fran
  • Staatsanwalt: Ein Mitglied der Regentschaft (Wenn eine Klage gegen die Regentschaft erhoben wird, fällt dieser weg)
  • Verteidigung: Eine vom Angeklagten ausgewählte, bereitwillige Person
  • Ankläger: Person, die die Klage erhebt
  • Angeklagter: Von erhobener Klage betroffene Person

Außerdem
  • Um jemanden anzuklagen, muss eine PM an den Richter gesandt werden. Ich werde dann einen Topic eröffnen, um die Sache zu verhandeln.
  • Es dürfen ausschließlich die grundlegenden Regeln des Experiments und die gültigen Regentschaftsregeln zum Zeitpunkt der Anklage herangezogen werden.
  • Die Strafe kann von Verwarnung zu Exil und Ausschluss variieren. Erschießungen sind selten, aber möglich.

Nach Prof. Dr. Alzheim, abgeändert.


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