Also wegen dem nicht umgesetzten Mord würde er ja auch keine Strafe bekommen, immerhin lägen keine Beweise für eine Mordabsicht vor.
Aber für die unterlassene Hilfeleistung sollte man dennoch bestraft werden
moralisch gesehen sind beide Personen aber genauso verwerflich wie die jeweils andere, denn immerhin kamen beide mit der gleichen Absicht ins Bad und ich denke mal, dass es auch beide getan hätten, wenn der Zufall bei Person B nicht so gut mitgespielt hätte
Man könnte dann ja auch genauso gut sagen, das Person A auch Skrupel hat und die Person X deshalb nicht umbringt (im beispiel steht ja nur, dass er es beschließt es aber noch nicht wirklich tut^^)
Vor dem Gericht sollte man die Lage natürlich Objektiv bewerten und sie anders bewerten, da die Taten völlig untreschiedlich sind.
Moralisch gesehen sollte man aber an der Intention, also den Beschluss zu töten ansetzen, denn das Maß an Moral wird nicht erst durch einen Gerichtsbeschluss oder die Tat selbst festgelegt

jedenfalls ist das meine Meinung^^
Lostelei hat geschrieben:
Also ich denke Unterlassen ist mal generell nicht zu kritisieren. Es ist der Lauf der Dinge. Das Schicksal wollte es so! Wer sind wir, dass wir damit interferenzieren, oder geschweige denn uns auch noch aktiv Möglichkeiten verbauen, die es uns eröffnet.
Leuten aktiv schaden ist aber böse.
Genauso könnte es aber auch Schicksal sein, dass die Person B in das Bad kommt und ihn retten kann, weil der Herzanfall gerade erst passiert ist (Schicksal bedeutet ja nichts anderes als Zufall

)
Schicksal ist deshalb auch nicht unbedingt eine Rechtfertigung um jemanden sterben zu lassen, wenn man es hätte verhindern können.
Leuten bewusst passiv Schaden, obwohl man es verhindern kann ist aber auch böse.