RPG-Maker Quartier

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Sollen die Forenregeln verschärft werden?
Ja 27%  27%  [ 7 ]
Nein 73%  73%  [ 19 ]
Abstimmungen insgesamt : 26
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Archmaester of the Citadel
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BeitragVerfasst: So Feb 24, 2013 20:03 
Ihr wißt alle worum's geht.

edit: Erklärung s. hier

Edith vs. Askr:
Es soll in dieser Umfrage darum gehen, ob die Forenregeln insofern verschärft werden, dass Ecchi-Darstellungen in Avataren/Signaturen verboten sind.


Zuletzt geändert von Fryie am Mo Feb 25, 2013 7:24, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Lex TWS
BeitragVerfasst: So Feb 24, 2013 20:43 
Wäre trotzdem schön, wenn du nochmal genau spezifizieren könntest, was das Umfrageergebnis schlussendlich bewirken soll. Dass Kinderpornographie verboten ist, steht ja bereits in den Forenregeln.

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Archmaester of the Citadel
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 Betreff des Beitrags: Re: Lex TWS
BeitragVerfasst: So Feb 24, 2013 20:55 
offensichtlich aber nicht fälle wie TWS' Avatar (wieso auch immer das so sein soll).


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 Betreff des Beitrags: Re: Lex TWS
BeitragVerfasst: So Feb 24, 2013 21:57 
Für alle die es nicht mitbekommen haben~

Es geht darum, ob wir TWS verbieten sollen dieses/solche Bilder als Avatar zu benutzen:

Bild


Meine Meinung:

Nein.

Das bild ist in meinen Augen Harmlos und nicht verbotswürdig.
Es handelt sich dabei eben nicht um "Kinderpornographie wie es im Strafgesetz beschrieben ist"
(so ähnlich hatte es jemand zuletzt formuliert)
Das Strafgesetz bezieht sich, soweit ich weis, ausschließlich auf echte Kinder und keine gemalten Animefiguren.

Irgendwelche Zeichnungen von Fantasiefiguren unbekannten alters, auch wenn sie offenkundig jüngeren alters sein sollten,
sind meiner Meinung nach egal, solange man keine primären Geschlechtsmerkmale oder Vergewaltigungsszenen sieht.


Zum Abschluss ne Frage:
Wo genau sollte man die Grenze ziehen, wenn es zu einem Verbot kommen sollte?


P.S.:
Schon der Form und Höflichkeit halber, sollte man reinschreiben worum es geht, wenn man eine Verbotsumfrage eröffnet.

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Test, Test. Dieser Text dient ganz einfach nur als Platzhalter. :PBild *Purr*


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 Betreff des Beitrags: Re: Lex TWS
BeitragVerfasst: Mo Feb 25, 2013 0:35 
100%-iges "Dito!" zu Raccoons gesamtem Beitrag.

Bilder wie dieses sind laut Gesetz nicht verboten, nur eben "gerade so nicht verboten", weshalb man meinen könnte, dass sie es wären.

Es gibt allerdings mehrere Faktoren, die dagegen sprechen:

Die Schamgegend ist komplett bedeckt und es handelt sich nicht um eine reale Person, weshalb die Darstellung nicht in die (nach neuer Gesetzeslage nun ebenfalls rechtswidrige) Kategorie "Posing" fällt.
Das Bild müsste eine unter 14 Jahre alte Person zeigen, um als Kinderpornographie gelten zu können. Da man sich bei der Person in TWS' Avatar darüber streiten kann, wie alt die abgebildete Person ist bzw. sein soll, sollte (wie auch sonst) im durch unzureichende Beweislast ausgelösten Zweifelsfalle für den Angeklagten entschieden werden. Wirklichkeitsnähe (welche als Tatbestandsmerkmal Kriterium für ein Besitzverbot wäre) ist ebenfalls eindeutig nicht gegeben, da es sich um eine Zeichnung handelt.

Das Bild befindet sich nach wie vor in einer Grauzone, welche wir per Verschärfung der Forenregeln verschmälern könnten, so dies gewünscht ist. (Ich fänd's gut. Spiel' schließlich grad' nur die diabolische Avocado für all die Leute, die einen Avatar mit "zweifelhaftem Inhalt" hatten und haben.)
Lynchjustiz ist jedenfalls böse und bestenfalls doof. Damit erreichen wir (außer der Diffamierung bestimmter User) so gut wie gar nichts.

@ Raccoon:
Let's team up! I am Groot. :D
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Archmaester of the Citadel
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 Betreff des Beitrags: Re: Lex TWS
BeitragVerfasst: Mo Feb 25, 2013 0:48 
Raccoon hat geschrieben:
P.S.:
Schon der Form und Höflichkeit halber, sollte man reinschreiben worum es geht, wenn man eine Verbotsumfrage eröffnet.

Na komm, hier lungern nun auch keine 500 aktiven User mehr rum, denen sowas entgehen könnte; ich habe einen klar formulierten ausführlichen Beitrag im entsprechenden anderen Thema im W&K verfaßt, den bestimmt jeder gelesen hat. Da wurde mir nur Unredlichkeit und unsachliches Argumentieren ("du vertrittst ja deine Position!!" - die entsprechenden Beiträge sind inzwischen leider gelöscht) vorgeworfen und das Ergebnis ignoriert (zugegebenermaßen auch mit dem guten Grund der Doppelaccounts). Ja, jetzt war ich halt faul.

Ich stimme mit Donbask überein, daß es - da es offensichtlich nicht möglich ist, hier einen Auslegungskonsens der Gesetzeslage zu erreichen - am einfachsten ist, einfach über eine Verschärfung abstimmen zu lassen, die dann hoffentlich eindeutig ist.

Im Übrigen finde ich, daß das Zurschaustellen sexuell suggestiver Inhalte in einem Avatar in jedem Fall schlechter Stil ist; aber das ist eine andere Debatte.

edit: Ich halte deine Rechtsauslegung übrigens für naiv, Donbask. Du wendest hier das in-dubio-pro-reo-Prinzip komplett falsch an; dieses ist ausdrücklich nicht auf den Beweiswürdigungsprozeß anzuwenden, s. hier.
Das nur so nebenbei.


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 Betreff des Beitrags: Re: Lex TWS
BeitragVerfasst: Mo Feb 25, 2013 3:01 
Zitat:
edit: Ich halte deine Rechtsauslegung übrigens für naiv, Donbask. Du wendest hier das in-dubio-pro-reo-Prinzip komplett falsch an; dieses ist ausdrücklich nicht auf den Beweiswürdigungsprozeß anzuwenden, s. hier.
Das nur so nebenbei.

Okay, hast Recht. Wenn ich schon "Richter" spiele, sollte ich mich auch dementsprechend im Rechtswesen auskennen... Entschuldige. ^^°

Wollte damit auch nur ausdrücken, dass wir wegen der Grauzone zwischen "Geschmacklosigkeit" und "Gesetzeswidrigkeit" unsere Herangehensweise ändern sollten, anstatt einfach innerhalb einer "Lynchjustiz" über diesen speziellen Avatar zu entscheiden. - Das "für den Angeklagten" war deshalb meinerseits natürlich genauso deplatziert, wie es ein "gegen den Angeklagten" gewesen wäre. War mir im Moment des Schreibens nur nicht klar...


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 Betreff des Beitrags: Re: Lex TWS
BeitragVerfasst: Mo Feb 25, 2013 7:15 
Ich weise hier, wie im anderen Thread, aber schon darauf hin, daß es nicht um einen Einzelfall gehen soll, sondern - wie du selbst ja meinst - um eine grundsätzliche Abstimmung, ob solche "Grauzonen" noch grau bleiben sollen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Lex TWS
BeitragVerfasst: Mo Feb 25, 2013 7:44 
Zitat:
Ich weise hier, wie im anderen Thread, aber schon darauf hin, daß es nicht um einen Einzelfall gehen soll, sondern - wie du selbst ja meinst - um eine grundsätzliche Abstimmung, ob solche "Grauzonen" noch grau bleiben sollen.

Gut, da wir das nun geklärt hätten, dass es sich um eine allgemeine Abstimmung handelt und nicht nur um TWS' Avatar, würde ich bitten in Zukunft in diesem Forum auch einen ordentlichen Einstiegsposting zu verfassen. Damit die Abstimmung letztlich auch etwas bringt, sollte auch erwähnt sein, WAS GENAU bei POSITIVEM und WAS GENAU bei NEGATIVEM Ausgang der Umfrage geschehen soll.

Beispiel hat geschrieben:
JA: Ecchi Avatare werden verboten
NEIN: Ecchi Avatare bleiben erlaubt

Ich habe deinen Eingangspost etwas angepasst, Fryie. Melde dich, wenn du ein Problem damit hast. :D

~

Zum Thema an sich:
Ich bin der persönlichen Meinung jeder User sollte seinen Avatar mit einem gewissen Maß an gutem Geschmack auswählen und vor allem die ursprüngliche Funktion (seinem Träger ein "Bild" geben, mit dem ihm andere identifizieren können) im Auge behalten. Wenn jemand das nicht auf die Reihe kriegt, oder ein Bild wählt, das mich persönlich stört, habe ich zum Glück einen Adblocker, der mir auch erlaubt einzelne Bilder zu blockieren. Soviel dazu.

In diesem Fall haben wir ein Bild das mich persönlich zwar stört (NSFW, oder zumindest VeryUncomfortablyAtWork), aber weder explizit Geschlechtsteile zeigt, noch irgendeinen sexuellen Kontext aufweist. Ganz davon zu schweigen, dass das Alter der Person unbestimmbar ist und es eine Zeichnung ist. Sehe hier also von Seiten der Betreiber keinen Handlungsbedarf die Regeln zu verschärfen. Da es mich allerdings persönlich stört, da ich die meiste Zeit im Forum von einem öffentlichen PC aus verbringe, stimme ich dafür.

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BeitragVerfasst: Mo Feb 25, 2013 14:47 
Nay.

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BeitragVerfasst: Mo Feb 25, 2013 15:15 
Omg. Der Avatar ist illegal, da Kinderpronographie. Dass ihr die Gesetzlage falsch auslegt ändert da nichts dran. Ich habe es jetzt schon mehrfach detailiiert beschrieben und Quellen angegeben.

Was hat Bainstormer eigentlich dazu gesagt? Bzw. wieso darf TWS immernoch mit Pädobildchen rumlaufen?


Weil es einige immer noch nicht verstehen wollen, knalle ich (mal wieder) die Fakten auf den Tisch:

- Es handelt sich um ein Kind, da es, selbst wenn der Zeichner behaupten würde, es wäre volljährig, in Deutschland eindeutig älter als 14 Jahre aussehen muss (selbst reale Pornofilme mit volljährigen Darstellern, die aber entsprechend jung aussehen sind in Deutschland verboten; es handelt sich um sogenannte Scheinkinder); die Art der Darstellungsform ändert da nichts dran, was eh egal ist, da es nunmal ein Kind darstellen soll

- Es handelt sich um Pornographie, da das aufreizende Posieren und Präsentieren der Schamgegend oder Genitalien (bei TWS der Hintern) gesetzlich als Pornographie eingestuft wird; das nennt man Posing. Nacktheit ist hierfür nicht erforderlich, Mit "unbedeckt", wie es in einigen Auslegungen zu finden ist, wird nicht "nackt" gemeint, sondern "erkennbar". "Nackt" ergibt auch gar keinen Sinn, da Nacktheit, zumindest bei realen Kindern, bereits verboten ist, ohne aufreiztend posieren zu müssen. Es reicht schon enge Kleidung zu tragen, bei der sich die Genitalien abzeichnen.

- Es handelt sich um fiktive Pornographie, da es nur gezeichnet ist, was aber schon seit mehreren Jahren ebenfalls gesetzlich abgedeckt ist. Daher reicht es, anders als bei realen Kindern, auch in der Tat nicht einfach nur ein gezeichnetes nacktes Kind zu zeigen. Illegal wird es erst, sofern ein pornographischer Kontext herrscht.


Daran lässt sich nichts rütteln. Also lasst eure Gegenargumente gleich stecken.
Die Sache nimmt schon lächerliche Ausmaße an. Ich warte ja immernoch, dass Brainstormer was macht, womit ich nicht rechne. In dem Fall würde ich mich an Askr wenden, da er wohl der einzige ist, der sich der Sache annehmen würde. Da er ja nun im Amt ist könnte ich ihn damit belästigen. Nur, wie gesagt, wäre schön wenn sich die ursrünglich Verantwortlichen mal an die Sache setzen würden.

Also, nochmal, was ist mit Brainstormer, Donbask?

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BeitragVerfasst: Mo Feb 25, 2013 15:57 
Zitat:
Was hat Bainstormer eigentlich dazu gesagt?

Frag ihn doch mal. :D Denke das bringt mehr, als mit (unbelegten) Gesetzeskram rumzuwerfen, weil sich hier denke ich mal keiner damit auskennt.

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BeitragVerfasst: Mo Feb 25, 2013 18:43 
Askr hat geschrieben:
Denke das bringt mehr, als mit (belegten) Gesetzeskram rumzuwerfen, weil sich hier denke ich mal keiner damit auskennt.

So wäre es korrekt.

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BeitragVerfasst: Mo Feb 25, 2013 21:05 
Echt? Ich seh nirgends deine Quellenangabe. For all that I know you could tell us anything. :D

edit: Okay, alles klar. Ich fragte nur nochmal explizit hier nach Quellen, da die Diskussion nun hier stattfindet.

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BeitragVerfasst: Mo Feb 25, 2013 21:18 
Okay, nicht in diesem Topic. Daher muss ich dir wohl Recht geben.
Ich bin davon ausgegangen, dass sich interessierte User bereits das alte Thema von Fryie angesehen hätten. Nur dort gab ich Quellen an.
An dieser Stelle wollte ich nur zusammenfassen. Bei den Quellen hatte ich mich aber ohnehin sehr knapp gehalten, da Donbask ja bekanntlich mit (längeren) Textpassagen enorme Probleme hat. Hat leider auch nicht funktioniert.

Und wie es scheint bin ich hier ohenhin der einzige, der sich eingehend mit dem Thema beschäftigt hat. Ich habe auch mehrfach nach Einwänden der restlichen Userschaft meinen Standpunkt überprüft, aber es läuft immer auf das gleiche hinaus. Es handelt sich um Kinderpornographie.

Ich fände es von daher auch schön, wenn zumindest von Staff-Seite aus kein Unsinn diesbezüglich mehr verbreitet wird. Du und Raccoon haben es wiederum akzeptabel als eigenen Meinung zu dem Thema formuliert. Kann man so stehen lassen. Bei Donbask sieht es jedoch wieder anders aus. Habe ihn auch schon in der Vergangenheit mehrfach gebeten das sein zu lassen. Leider ohne Erfolg.

Und ich frage Brainstormer (noch) nicht direkt, da ich mit Donbask abgesprochen hatte, dass ich erstmal abwarte, da dieser sich bereits an Brainstormer gewandt hatte. Der war aber mitlerweile schon wieder online. Von Donbask habe ich aber noch keine Rückmeldung bekommen.=/

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